Stadtgemeinde Tulln

Parkhaus Albrechtsgasse

Albrechtsgasse 1
3430 Tulln
Tarifinformation (gültig ab 01. 01. 2023)

Jahreskarte für das Parkhaus Albrechtsgasse oder Frauentorgasse

  • Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen EUR 478,50 incl. 20 % MWSt. pro Jahr und Fahrzeug
  • Die Jahreskarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
  • Mit dieser Einfahrtsberechtigung kann wechselweise das Parkhaus Albrechtsgasse und Frauentorgasse genutzt werden
  • Stellplätze in den Erdgeschoßen der Parkhäuser sind den Kurzparkern vorbehalten. In sämtlichen anderen Ebene kann geparkt werden.

Monatskarte für das Parkhaus Albrechtsgasse

  • Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen EUR 62,50 incl. 20 % MWSt. pro Monat und Fahrzeug
  • Die Monatskarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
  • Mit dieser Einfahrtsberechtigung kann wechselweise auch das Parkhaus Frauentorgasse genutzt werden
  • Stellplätze in den Erdgeschoßen der Parkhäuser sind den Kurzparkern vorbehalten. In sämtlichen anderen Ebene kann geparkt werden.

Beschäftigtenkarte für das Parkhaus Albrechtsgasse

  • Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen EUR 20,00 incl. 20 % MWSt. pro Monat und Person
  • Die Einfahrtsgenehmigung gilt nur für Beschäftigte von Tullner Betrieben und Behörden und wird zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Dazu muss ein Dienstgebernachweis erbracht werden.
  • Das Fahrzeug darf NUR im 2.Obergeschoss (Freigeschoss) der beantragten Parkgarage abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist – mit Ausnahme der genehmigten Beschäftigten-Stellplätzen für das Untergeschoss der Parkgarage Frauentorgasse - NICHT gestattet.
  • Gültig nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr.
  • Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife lt. Aushang (z.B. pauschaler Nachttarif von 19:00 bis 08:00 zum Preis von EUR 1,00 incl. 20 % MWSt.)
  • Die Beschäftigtenkarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
  • Es steht nur ein begrenztes Kontingent an Beschäftigtenstellplätzen zur Verfügung;
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Öffnungszeiten: Montag-Sonntag

00:00-24:00 Uhr

Tel.: +43 2272 690-224

Einfahrtshöhe: 2,10 m

 

Das Parkhaus Albrechtsgasse Tulln bietet Stellflächen für PKWs auf 3 Ebenen. Für Elektrofahrzeuge werden im Erdgeschoß 4 Stellplätze zur kostenpflichtigen Aufladung angeboten.

  • Maximale Parkdauer: unbegrenzt
  • Kosten: zwischen 08.00 und 19.00 Uhr 1 Stunde gratis parken, jede weitere Stunde € 1,-
  • Nachttarif: zwischen 19.00 und 08.00 Uhr pauschal um € 1,- parken
  • Zahlungsarten: Banknoten, Münzen, Bankomatkarte, alle Kreditkarten, Parkwertkarten (erhältlich in den Tullner Trafiken und im Bürgerservice des Rathauses), digital mittels EasyPark
  • Betreiber: Stadtgemeinde Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln, Tel. 02272/690-0