Stadtgemeinde Tulln
Parkhaus Frauentorgasse
Frauentorgasse 2
3430 Tulln
Tarifinformation (gültig ab 01.07.2025)
Jahreskarte für das Parkhaus Albrechtsgasse oder Frauentorgasse
- Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.01.2026 EUR 592,00 inkl. 20 % MWSt. pro Jahr und Fahrzeug
- Die Jahreskarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
- Mit dieser Einfahrtsberechtigung kann wechselweise das Parkhaus Albrechtsgasse und Frauentorgasse genutzt werden
- Stellplätze in den Erdgeschossen der Parkhäuser sind den Kurzparkern vorbehalten. In sämtlichen anderen Ebene kann geparkt werden.
Monatskarte für das Parkhaus Frauentorgasse
- Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.07.2025 EUR 58,80 inkl. 20 % MWSt. pro Monat und Fahrzeug
- Die Monatskarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
- Stellplätze in den Erdgeschossen der Parkhäuser sind den Kurzparkern vorbehalten. In sämtlichen anderen Ebene kann geparkt werden.
Beschäftigtenkarte für das Parkhaus Frauentorgasse - Obergeschosse
- Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.07.2025 EUR 24,70 inkl. 20 % MWSt. pro Monat und Person
- Die Einfahrtsgenehmigung gilt nur für Beschäftigte von Tullner Betrieben und Behörden und wird zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Dazu muss ein Dienstgebernachweis erbracht werden.
- Das Fahrzeug darf AUSSCHLIEßLICH in den Obergeschossen der beantragten Parkgarage abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist NICHT gestattet!
- Gültig nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr.
- Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife lt. Aushang (z.B. pauschaler Nachttarif von 19:00 bis 08:00 zum Preis von EUR 2,00 inkl. 20 % MWSt.)
- Die Beschäftigtenkarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
- Es steht nur ein begrenztes Kontingent an Beschäftigtenstellplätzen zur Verfügung.
Beschäftigtenkarte für das Parkhaus Frauentorgasse - Untergeschoss
- Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.07.2025 EUR 24,70 inkl. 20 % MWSt. pro Monat und Person
- Die Einfahrtsgenehmigung gilt nur für Beschäftigte von Tullner Betrieben und Behörden und wird zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Dazu muss ein Dienstgebernachweis erbracht werden.
- Das Fahrzeug darf AUSSCHLIEßLICH im Untergeschoss der Parkgarage abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist NICHT gestattet!
- Gültig nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr.
- Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife lt. Aushang (z.B. pauschaler Nachttarif von 19:00 bis 08:00 zum Preis von EUR 2,00 inkl. 20 % MWSt.)
- Die Beschäftigtenkarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
- Es steht nur ein begrenztes Kontingent an Stellplätzen zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag
00:00-24:00 Uhr
Tel.: +43 2272 690-224
Einfahrtshöhe: 2,0 m
Das Parkhaus Frauentorgasse Tulln bietet Stellflächen für PKWs auf 4 Ebenen (Ein Untergeschoss, ein Erdgschoss und 2 Obergeschosse). Für Elektrofahrzeuge werden 2 Stellplätze im Erdgeschoß zur kostenpflichtigen Aufladung angeboten.
- Maximale Parkdauer: unbegrenzt
- Kosten: zwischen 08.00 und 19.00 Uhr 1 Stunde gratis parken, jede weitere Stunde € 1,40
- Nachttarif: zwischen 19.00 und 08.00 Uhr pauschal um € 2,- parken
- Zahlungsarten: Banknoten, Münzen, Bankomatkarte, alle Kreditkarten, Parkwertkarten (erhältlich in den Tullner Trafiken und im Bürgerservice des Rathauses), digital mittels EasyPark
- Betreiber: Stadtgemeinde Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln, Tel. 02272/690-0