Stadtgemeinde Tulln

Parkhaus Frauentorgasse

Frauentorgasse 2
3430 Tulln
Tarifinformation (gültig ab 01.07.2025)

Jahreskarte für das Parkhaus Albrechtsgasse oder Frauentorgasse

  • Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.01.2026 EUR 592,00 inkl. 20 % MWSt. pro Jahr und Fahrzeug
  • Die Jahreskarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
  • Mit dieser Einfahrtsberechtigung kann wechselweise das Parkhaus Albrechtsgasse und Frauentorgasse genutzt werden
  • Stellplätze in den Erdgeschossen der Parkhäuser sind den Kurzparkern vorbehalten. In sämtlichen anderen Ebene kann geparkt werden.

Monatskarte für das Parkhaus Frauentorgasse

  • Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.07.2025 EUR 58,80 inkl. 20 % MWSt. pro Monat und Fahrzeug
  • Die Monatskarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
  • Stellplätze in den Erdgeschossen der Parkhäuser sind den Kurzparkern vorbehalten. In sämtlichen anderen Ebene kann geparkt werden.

Beschäftigtenkarte für das Parkhaus Frauentorgasse - Obergeschosse

  • Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.07.2025 EUR 24,70 inkl. 20 % MWSt. pro Monat und Person
  • Die Einfahrtsgenehmigung gilt nur für Beschäftigte von Tullner Betrieben und Behörden und wird zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Dazu muss ein Dienstgebernachweis erbracht werden.
  • Das Fahrzeug darf AUSSCHLIEßLICH in den Obergeschossen der beantragten Parkgarage abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist NICHT gestattet!
  • Gültig nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr.
  • Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife lt. Aushang (z.B. pauschaler Nachttarif von 19:00 bis 08:00 zum Preis von EUR 2,00 inkl. 20 % MWSt.)
  • Die Beschäftigtenkarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
  • Es steht nur ein begrenztes Kontingent an Beschäftigtenstellplätzen zur Verfügung.

Beschäftigtenkarte für das Parkhaus Frauentorgasse - Untergeschoss

  • Die Kosten für die Einfahrtsgenehmigung betragen ab 01.07.2025 EUR 24,70 inkl. 20 % MWSt. pro Monat und Person
  • Die Einfahrtsgenehmigung gilt nur für Beschäftigte von Tullner Betrieben und Behörden und wird zu einem vergünstigten Tarif angeboten. Dazu muss ein Dienstgebernachweis erbracht werden.
  • Das Fahrzeug darf AUSSCHLIEßLICH im Untergeschoss der Parkgarage abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist NICHT gestattet!
  • Gültig nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr.
  • Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife lt. Aushang (z.B. pauschaler Nachttarif von 19:00 bis 08:00 zum Preis von EUR 2,00 inkl. 20 % MWSt.)
  • Die Beschäftigtenkarte stellt lediglich eine Einfahrtsgenehmigung dar, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Stellplatz.
  • Es steht nur ein begrenztes Kontingent an Stellplätzen zur Verfügung.

 

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Öffnungszeiten: Montag-Sonntag

00:00-24:00 Uhr

Tel.: +43 2272 690-224

Einfahrtshöhe: 2,0 m

Das Parkhaus Frauentorgasse Tulln bietet Stellflächen für PKWs auf 4 Ebenen (Ein Untergeschoss, ein Erdgschoss und 2 Obergeschosse). Für Elektrofahrzeuge werden 2 Stellplätze im Erdgeschoß zur kostenpflichtigen Aufladung angeboten.

  • Maximale Parkdauer: unbegrenzt
  • Kosten: zwischen 08.00 und 19.00 Uhr 1 Stunde gratis parken, jede weitere Stunde € 1,40
  • Nachttarif: zwischen 19.00 und 08.00 Uhr pauschal um € 2,- parken
  • Zahlungsarten: Banknoten, Münzen, Bankomatkarte, alle Kreditkarten, Parkwertkarten (erhältlich in den Tullner Trafiken und im Bürgerservice des Rathauses), digital mittels EasyPark
  • Betreiber: Stadtgemeinde Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln, Tel. 02272/690-0